Gemeinde Sulzfeld
Öffentliche Bekanntmachung
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung
des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Sulzfeld
Der Gemeinderat als Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Sulzfeld hat in seiner Sitzung am 13. Oktober 2026 beschlossen, eine Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Sulzfeld einzuberufen.
Die Versammlung findet am
Montag, den 09.11.2026, um 18:30 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses Sulzfeld
statt.
Die Einberufung der Jagdgenossen ist aufgrund der rechtlichen Vorschriften des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) vom 25.11.2014 (GBl. S. 550), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.10.2024 (GBl. Nr. 85), und der geltenden Satzung der Jagdgenossenschaft erforderlich.
Alle Grundstückseigentümer im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Sulzfeld werden zu dieser Versammlung eingeladen. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke), gehören der Jagdgenossenschaft nicht an und sind somit nicht teilnahmeberechtigt. Die Versammlung ist nicht-öffentlich. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
- Begrüßung
- Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
- Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
- Beschluss über die eventuelle Zulassung von Nicht-Jagdgenossen
- Allgemeine und rechtliche Erläuterungen
- Beschluss über die weitere Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat (gemäß § 15 Abs. 7 JWMG)
- Beratung und Beschlussfassung über die geänderte Satzung der Jagdgenossenschaft
- Sonstiges
Der Sitzungssaal ist ab 18:00 Uhr zum Zwecke der Versammlung geöffnet. Da die Anwesenheit der Jagdgenossen registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Jedes an der Versammlung teilnehmende Mitglied der Jagdgenossenschaft muss sich gegebenenfalls durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Miteigentümer eines Grundstückes, auch Eheleute, können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich und mit schriftlicher Bevollmächtigung aller anderen Miteigentümer ausüben. Jedes nicht anwesende Mitglied der Jagdgenossenschaft kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben lassen.
Jeder Jagdgenosse erhält am Saaleingang eine Stimmkarte mit Angabe seiner bejagbaren Grundflächen, entnommen aus dem aktuell aufgestellten Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Sulzfeld. Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen von Eigentumsverhältnissen können bei der Stimmkartenausgabe nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheine vorgelegt werden.
Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Eigentümer von Grundstücken, die zu gesetzlichen Eigenjagdbezirken gehören oder diesen angegliedert sind, sind mit diesen Grundflächen nicht stimmberechtigt.
Der Entwurf der neu zu beschließender Satzung der Jagdgenossenschaft Sulzfeld liegt in der Zeit vom 15.10.2026 bis 09.11.2026 während der üblichen Sprechstunden im Rathaus in Sulzfeld, Zimmer 10, zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen aus.
Sulzfeld, den 14.10.2026
Für den Gemeinderat:
gez. Simon Bolg
Bürgermeister
