Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Sulzfeld ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.sulzfeld.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Anforderung 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt – vereinzelte Grafiken können keine alternativen Metaangaben besitzen
  • Anforderung 9.1.4.1 Benutzung von Farbe – Textlinks im Fließtext müssen noch besser hervorgehoben werden
  • Anforderung 9.1.4.3 Kontrast (Minimum) - vereinzelte Texte haben noch keinen ausreichenden Kontrast
  • Anforderung 9.2.1.1 Tastatur - Einzelne Elemente des "Hamburger-Menüs" können mit der Tastatur nicht angesteuert werden
  • Anforderung 9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext) - vereinzelne Links können keinen oder einen noch nicht ausreichenden Linkzweck besitzen
  • Anforderung 9.2.4.7 Fokus sichtbar - vereinzelne Elemente haben noch keinen sichtbaren Fokusrahmen
  • Deutsche Gebärdensprache, § 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0 - es sind keine Erläuterungen in deutscher Gebärdensprache vorhanden
  • Leichte Sprache, § 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0 - eine Erläuterung in leichter Sprache ist auf der Webseite nicht vorhanden

Unverhältnismäßige Belastung

Barrierefreiheit von Dokumenten, § 2 Satz 2 L-BGG-DVO – PDFs sind teilweise nicht UA-konform und erfüllen nicht die in Abschnitt 10 der EN 301 549 genannten Anforderungen.
Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Gemeinde Sulzfeld verfügt nicht über ausreichende personelle Ressourcen, um eine Schulung zur "Erstellung barrierefreier PDF-Dateien und Dokumente" durchzuführen und im Anschluss die zeitaufwändige Überarbeitung dieser Dateien mithilfe von speziellen Programmen durchzuführen, die dem Umfang der Webseite entsprechen würden. Zusätzlich erhält die Gemeinde Sulzfeld PDF-Dokumente von externen Quellen, die grundsätzlich nicht von der Gemeinde bearbeitet werden können. Trotz dieser Herausforderungen ist die Gemeinde Sulzfeld bestrebt, die Zugänglichkeit ihrer digitalen Informationen kontinuierlich zu verbessern und die Standards für digitale Barrierefreiheit voranzutreiben.

Inhalte in Leichter Sprache, § 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG, und Videos in Gebärdensprache, § 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG liegen nicht vor
Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Erstellung und Pflege barrierefreier Inhalte in Leichter Sprache sowie die Produktion und Nachbearbeitung von Gebärdensprachvideos erfordert erhebliche finanzielle Ressourcen. Derzeit stehen uns keine ausreichenden Mittel zur Verfügung, um diese Anforderungen in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen umzusetzen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfordert spezielles Fachwissen sowie personelle Ressourcen, die in unserem Team derzeit nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind. Externe Dienstleister könnten diese Aufgaben übernehmen, jedoch wären die damit verbundenen Kosten unverhältnismäßig hoch im Verhältnis zum tatsächlichen Bedarf. Zu Berücksichtigen ist dabei, dass die Gemeinde Sulzfeld nur ca 5.000 Einwohner hat.

Wir sind dennoch bestrebt, unsere Inhalte so barrierefrei wie möglich zu gestalten, und prüfen fortlaufend alternative Lösungen zur Verbesserung der digitalen Zugänglichkeit. Sollten Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir individuelle Hilfestellungen anbieten können.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.07.2025 auf Basis des Musters der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg erstellt.

Evaluationsmethode durch Drittparteien

Prüfbericht Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg vom 27.06.2025

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Gemeinde Sulzfeld
Rathausplatz 1, 75056 Sternenfels

Telefon: +49 (0) 72 69 / 78 - 0
Telefax: +49 (0) 72 69 / 78 - 40
E-Mail: info(at)sulzfeld.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.