Neue Verkehrsregelungen in der Mühlbacher Straße, der Gartenstraße, in Teilen der Neuhöfer Straße und rund um das Rathaus

In der Mühlbacher Straße, der Gartenstraße, in Teilen der Neuhöfer Straße und rund um das Rathaus gelten seit kurzem neue Regelungen in Bezug auf das Parken und Halten.

Welche Regelungen gelten?

- In diesen Bereichen wurde eine so genannte eingeschränkte Halteverbotszone durch das Verkehrszeichen 290.1 sowie entsprechender Zusatzbeschilderung eingerichtet. Der Beginn und das Ende dieser eingeschränkten Halteverbotszone sind durch entsprechende Verkehrsschilder gekennzeichnet.

- ⁠ Innerhalb dieser eingeschränkten Halteverbotszone ist das Parken nur in den dafür eingezeichneten Parkflächen zulässig.

- ⁠ In diesen eingezeichneten Parkflächen ist das Parken von Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr für maximal 2 Stunden zulässig. Eine Parkscheibe muss verwendet und gut sichtbar im Fahrzeug hinterlegt werden.

- ⁠ Von Montag bis Freitag darf nach 18:00 Uhr und samstags nach 14:00 Uhr solange innerhalb der eingezeichneten Parkflächen geparkt werden, bis die zeitliche Beschränkung morgens um 7:00 Uhr wieder greift. Sonntags darf ebenso ohne Beschränkung innerhalb der eingezeichneten Parkflächen geparkt werden. Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Wochentag von Montag bis Samstag, gilt die zeitliche Beschränkung, wie sie an diesem Wochentag gilt.

- ⁠ Außerhalb der eingezeichneten Parkflächen ist nur das kurzzeitige Halten zulässig.

Ausnahmen:

- ⁠Achtung! Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt (§ 12 Absatz 2 StVO), was außerhalb der eingezeichneten Parkflächen nicht zulässig ist.

- ⁠ Demnach ist das Halten solange zulässig, wie Fahrgäste in das Fahrzeug ein- oder aussteigen.

- ⁠ Das Halten ist auch zulässig für Be- und Entladevorgänge, solange dies zügig und ohne Unterbrechung stattfindet. Es muss eine ständige Fahrbereitschaft bestehen.

Die Gemeindeverwaltung bittet um Beachtung der neuen Verkehrsregelungen.

 

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