Bieterverfahren der Weinbergstraße 4 in 75056 Sulzfeld

Bieterverfahren der Weinbergstraße 4 in 75056 Sulzfeld

Die Gemeinde verfügt über den vollerschlossenen Bauplatz Weinbergstraße 4, Flurstück 13456/1. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Kisslich - Ballreich. Die Größe des Bauplatzes beträgt 491 m².

Die Bewerbungsfrist beginnt am 06.08.2026 und endet am 14.09.2026 um 11:00Uhr.

Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang des Angebots bei der Gemeinde. Verspätet eingehende Angebote können vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Das Mindestgebot liegt beim aktuellen Bodenrichtwert von 290 €/m², d.h. 491m² x 290 € = 142.390 €

Die Angebote sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung 'Gebot Bauplatz Weinbergstraße 4 bei der Gemeinde einzureichen. Digitale oder telefonische Angebote sind ausgeschlossen.

Die Öffnung der fristgerecht eingegangenen Angebote erfolgt am 15.09.2026 um 12:00Uhr durch mindestens zwei Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Verwaltung im Vier-Augen-Prinzip. Die Angebotsöffnung erfolgt nicht öffentlich. Über die Öffnung der Angebote wird ein schriftliches Protokoll gefertigt.

Bei mehreren gleich hohen Höchstgeboten soll das Los entscheiden. Die Losziehung erfolgt unter Anwesenheit von mindestens zwei Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Gemeinde und wird entsprechend protokolliert. Den Zuschlag erhält der höchst Bietende.

Unvollständige Angebote sowie Angebote mit Bedingungen oder Vorbehalten können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, das höchste oder irgendein Gebot anzunehmen. Aus dem Verfahren entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrags. Die endgültige Vergabeentscheidung erfolgt durch den Gemeinderat.

Inhalte der Bewerbung:

  • Name u. Anschrift aller Erwerber
  • Telefon + E-Mail-Adresse
  • Gebotssumme in Euro
  • Kurze Beschreibung des geplanten Bauvorhabens
  • Unterschrift        
  • Finanzierungsnachweis oder Bankbestätigung (nach Öffnung)

Nach Öffnung und Auswertung der eingegangenen Angebote erhält der Höchstbietende eine entsprechende Mitteilung durch die Gemeinde.

Innerhalb von maximal zwei Wochen nach dieser Mitteilung ist eine verbindliche Finanzierungsbestätigung vorzulegen. Liegt innerhalb dieser Frist keine Finanzierungsbestätigung vor, erfolgt keine Vergabeentscheidung durch den Gemeinderat.

Kann aus den oben genannten Gründen oder aufgrund einer Absage keine Vergabe an den Höchstbietenden erfolgen, rückt der jeweils Nächstplatzierte in der Rangfolge nach. Für diesen gelten die gleichen Bedingungen und Fristen entsprechend.

Regelungen zum Grundstück:

Der Bauplatz wird als vollerschlossen veräußert. Im Kaufpreis enthalten sind folgende Erschließungsanlagen: Kanal und Wasser bis zur Grundstücksgrenze.

Nicht enthaltene Hausanschluss- oder Anschlusskosten sind vom Käufer zu tragen.

Der Käufer trägt zudem die Grunderwerbssteuer, die Kosten des Notars, der Grundbucheintragung sowie gegebenenfalls anfallende Vermessungskosten. Der Verkauf erfolgt im gegenwärtigen Zustand des Grundstücks.

Bauverpflichtung:

Der Verkauf des Bauplatzes erfolgt unter der Bedingung einer Bauverpflichtung. Der Käufer verpflichtet sich, innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des notariellen Kaufvertrags mindestens die Bodenplatte des geplanten Gebäudes herzustellen. Für den Fall der Nichterfüllung wird der Gemeinde ein vertraglich gesichertes Wiederkaufsrecht eingeräumt.

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