Wichtige Hinweise zum biometrischen Lichtbild – Neuerungen ab 01. Mai.2025

Das verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sieht vor, dass das Scannen von Passbildern bei der Beantragung von Identitätsdokumenten abgeschafft wird. Eine wesentliche Änderung auf diesem Weg, tritt ab Donnerstag, 1. Mai im Pass‐ und Ausweiswesen, in Kraft: Lichtbilder für Ausweisdokumente und elektronische Aufenthaltstitel dürfen dann grundsätzlich nicht mehr in Papierform bei den Bürgerbüros und den Ausländerbehörden eingereicht werden. Künftig ist ausschließlich die digitale Übermittlung von biometrischen Passfotos zulässig. Nur in Ausnahmefällen können übergangsweise bis zum 31. Juli 2025 noch Papierlichtbilder akzeptiert werden. Diese Neuerung soll Manipulationen vermeiden und Prozesse beschleunigen. Die digitale Erfassung der Lichtbilder ermöglicht zudem eine präzisere Gesichtserkennung. Gleichzeitig soll der Ablauf für Bürgerinnen und Bürger durch die direkte elektronische Übermittlung der Fotos vereinfacht werden. Die Lichtbilder können weiterhin bei einem Fotodienstleister (z.B. Fotostudio oder Drogeriemarkt) angefertigt werden. Die Fotos werden den Bürgerbüros und Ausländerbehörden dann über einen gesicherten, elektronischen Weg zur Verfügung gestellt. Zertifizierte Fotostudios in der Nähe sind unter  www.alfo‐passbild.com/fotograf‐in‐der‐naehe/ (Öffnet in einem neuen Tab) und unter  https://dm.de/filialfinder (Öffnet in einem neuen Tab) zu finden.

Nach der schrittweisen Ausstattung mit Lichtbildaufnahmegeräten der Bundesdruckerei, welche voraussichtlich in den nächsten Wochen erfolgen wird, besteht zusätzlich die Möglichkeit das Lichtbild unmittelbar bei der Beantragung im Bürgerbüro Sulzfeld zu erstellen.

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