Beschilderung mit Verkehrszeichen Z250

Aufgrund aktueller Vorkommnisse auf landwirtschaftlichen Wegen und Feldwegen weisen wir darauf hin, dass die Durchfahrt bei Beschilderungen mit dem Verkehrszeichen Z250 verboten ist und die angezeigten motorisierten Fahrzeuge diese Bereiche nicht durchfahren und somit auch nicht einfahren und dort parken dürfen. Verstöße können zu einem Verwarnungsgeld führen.

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