Bürgermeisteramt Sulzfeld
Rathausplatz 1
75056 Sulzfeld
Telefon 07269/78-0
Telefax 07269/7840
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Sulzfeld hat in seiner Sitzung am 30.05.2017 anhand der Auswertung der Kaufpreissammlung die Bodenrichtwerte zum 31.12.2016 festgestellt. Die Bodenrichtwerte sind aus der Bodenrichtwertkarte ersichtlich. Selbstverständlich kann die Karte auch im Rathaus, Zimmer 15, eingesehen werden.
Nach § 195 ff Baugesetzbuch (BauGB) ist jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen, von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden. Der Gutachterausschuss bedient sich einer Geschäftsstelle. Bei ihr wird u.a. die Kaufpreissammlung geführt. Aufgrund dieser Kaufpreissammlung werden gem. § 196 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit der Gutachterausschussverordnung für das Gemeindegebiet durchschnittliche Lagewerte für Boden (Bodenrichtwerte) ermittelt. Diese Werte sind für eine Mehrzahl von Grundstücken mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen zu ermitteln. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Abweichungen eines einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, Form, Größe, Tiefe, Grundstücksgestalt, Bodenbeschaffenheit, Art und Maß der baulichen Nutzung, Immissionen, Erschließungszustand etc. bewirken in der Regel Abweichungen des Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Insofern sind die Bodenrichtwerte nicht identisch mit dem Verkehrswert oder dem Kaufpreis eines Grundstücks und sind im Einzelfall durch ein Sachverständigengutachten zu ermitteln.
Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen. Des Weiteren sind im Grundbuch eingetragene Lasten und Beschränkungen, Eintragungen im Baulastenverzeichnis, nachteilige Bodenbeschaffenheit, der Wert vorhandener baulicher Anlagen, Anpflanzungen etc. nicht berücksichtigt.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Rechtsansprüche hinsichtlich des Bauleitplanungs- oder Bauordnungsrechts oder gegenüber den Landwirtschaftsbehörden können aus den Bodenrichtwertangaben nicht abgeleitet werden. Die Bodenrichtwerte sind in der Gemeinde bekannt zu machen sowie dem zuständigen Finanzamt zu übermitteln.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erreichen Sie wie folgt:
Rathaus Sulzfeld
Gutachterausschuss
Herr Pfettscher
Rathausplatz 1
75056 Sulzfeld
Tel.: 07269/7815
J.Pfettscher@Sulzfeld.de