Bürgermeisteramt Sulzfeld
Rathausplatz 1
75056 Sulzfeld
Telefon 07269/78-0
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Mit Vorsorgevollmachten können Bürgerinnen und Bürger einen anderen Menschen bevollmächtigen, ihre Rechtsangelegenheiten zu regeln, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt durch eine Erkrankung oder Behinderung dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollten.
Liegt keine wirksame Vollmacht vor, muss das Gericht im Bedarfsfall eine Betreuerin oder einen Betreuer zur gesetzlichen Vertretung bestellen. In etwa ¾ der Betreuungsfälle, so die Aussage des Landratsamtes Karlsruhe, werden Familienangehörige zum gesetzlichen Vertreter bestellt; in etwa ¼ der Fälle übernehmen diese Aufgabe Berufsbetreuer.
Die Vorsorgevollmacht ist als einzige rechtliche Möglichkeit geeignet, das Selbstbestimmungsrecht im Fall einer Erkrankung oder Behinderung umfassend zu gewährleisten.
Mit der öffentlichen Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde soll gesichert werden, dass die Vorsorgevollmacht auch tatsächlich vom Vollmachtgeber stammt und seinen Willen wiedergibt.
Das Landratsamt Karlsruhe, Betreuungsbehörde, bietet erneut Informationen zu diesem Thema sowie die öffentliche Beglaubigung von Vorsorgevollmachten an. Das Informationsgespräch ist kostenlos. Für die öffentliche Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht muss eine Gebühr von 10,- € erhoben werden. Die öffentliche Beglaubigung kann nur unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses des Vollmachtgebers vorgenommen werden.
Die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde kommen am Mittwoch, den 25. Juli 2018 vor Ort ins Rathaus, um Einzeltermine wahrzunehmen. Den Zeitplan erstellt die Gemeinde in Abstimmung mit den Interessierten.
Wer also Interesse an einem Informationsgespräch zu diesem Thema und an der Erteilung einer Vorsorgevollmacht hat, sollte sich bis einschließlich 16.07.2018 mit der Gemeindeverwaltung, Frau Hecker, telefonisch in Verbindung setzen (Tel.: 78-25).